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Risikobereitschaft

Die persönliche Risikobereitschaft bestimmt, in welchem Mass der Anleger bereit ist, Kursschwankungen und Verluste in Kauf zu nehmen. Sie ist von der objektivierten Risikofähigkeit eines Anlegers zu unterscheiden.

Zur Bestimmung der Risikobereitschaft hat der Anleger folgende Frage zu beantworten:

"Welche Verluste bin ich bereit zu tragen?"

Ein vermögender Anleger, der nur einen Bruchteil seines Vermögens investiert und zudem regelmässige Einkünfte hat, verfügt über eine sehr hohe Riskofähigkeit. Ist er jedoch nicht bereit, auch nur geringe Verluste zu tolerieren, so ist seine Riskobereitschaft trotz hoher Risikofähigkeit als tief einzustufen. Die tiefe Risikobereitschaft schränkt also eine an sich hohe Risikofähigkeit ein.

Umgekehrt verfügt ein Familienvater mit hohen finanziellen Verpflichtungen, einem mittleren Einkommen und wenig Vermögen nur über eine tiefe Risikofähigkeit. Diese objektivierte Risikofähigkeit limitiert das zumutbare Anlagerisiko, selbst wenn der Anleger an sich gewillt wäre, in sehr viel riskantere Produkte zu investieren. Hier wird also die an sich hohe Risikobereitschaft durch die tiefe Risikofähigkeit eingeschränkt. Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, auf solche Diskrepanzen aufmerksam zu machen und vom Eingehen und Umsetzen einer allzu risikobehafteten Anlagenstrategie und daher inbesondere vom Kauf allzu risikobehafteter Anlagen abzuraten.