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Beratung und Prozessvertretung

Die Grundlagen dieser Informationsplattform wurden von Rechtsanwalt lic. iur. David Horák zusammengetragen. Sie stützen sich auf Lehre und Rechtsprechung sowie auf seine reiche Erfahrung als Prozessanwalt.

Rechtsanwalt David Horák war nach Abschluss seiner Studien an der Universität Zürich am Bezirksgericht Uster, am Handelsgerichts des Kantons Zürich sowie am zürcherischen Obergericht tätig.

Nach Erlangung des züricherischen Anwaltspatents im Jahre 2000 arbeitete er bei der renommierten, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei Beglinger Holenstein. 2006 wurde er als selbständiger Rechtsanwalt Partner bei Korach Simonius Hayer in Zürich.

Im Jahre 2011 gründete er seine eigene, auf Prozessführung spezialisierte Anwaltskanzlei im züricherischen Seefeld.

Rechtsanwalt David Horák hat im Bereich der Vermögensverwaltung wiederholt erfolgreich Zivilprozesse für geschädigte Anleger geführt. Ebenso hat er unberechtigte Klagen gegen Vermögensverwalter abgewehrt.

Er vertritt private Anleger und Vermögensverwalter vor sämtlichen schweizerischen Gerichten und greift bei Spezialfragen auf bewährte Experten aus dem Steuerbereich und Finanzwesen zurück.