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Risikofähigkeit

Als Risikofähigkeit wird das Mass der finanziellen Unabhängigkeit von möglichen Verlusten bezeichnet: Je weniger der Anleger auf das investierte Vermögen angewiesen ist, um seine laufenden und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen zu decken, desto grösser ist seine finanzielle Unabhängigkeit und damit seine (objektive) Risikofähigkeit.

Zur Bestimmung der Risikofähigkeit hat der Anleger folgende Frage zu beantworten:

"Welches Verlustrisiko kann ich aufgrund meiner aktuellen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lebensverhältnisse (Einkommen, Vermögen, laufende Ausgaben, allgemeine Lebensplanung, Erbanwartschaften, Renten aus erster, zweiter und dritter Säule) eingehen?"

Eine hohe Risikofähigkeit ist gegeben, wenn nur ein Teil eines Vermögens investiert wird oder ein jüngerer Anleger weiterhin über laufendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit verfügt, weshalb er mögliche Verluste besser verkraften kann. Umgekehrt verfügt ein pensionierter Anleger, welcher über kein Erwerbseinkommen mehr verfügt und seinen Lebensunterhalt grösstenteils aus den Erträgen seines Vermögens bestreiten muss, über eine tiefe Risikofähigkeit.

Von der (objektiven) Risikofähigkeit ist die (subjektive) Risikobereitschaft zu unterscheiden.