Anzeichen für mangelhafte Beratungsgespräche
Nachfolgende Umstände können auf ein mangelhaftes Beratungsgespräch hindeuten:
- keine oder nur rudimentäre Auseinandersetzung mit der Person und den Anliegen des Anlegers;
- fehlendes Anlegerprofil;
- hohe Renditeversprechen bei angeblich minimalem Risiko;
- Betonung der Chancen und Verschweigen der Risiken;
- Vorschlag von Anlagestrategien und Anlageinstrumenten, welche der Vermögensverwalter nicht verständlich erklären kann;
- Vorschlag von Anlagestrategien und Anlageinstrumenten, welche ausschliesslich von einer Bank stammen;
- Anpreisung "revolutionärer Anlageinstrumente", mit denen der Anleger angeblich "immer Gewinne" macht;
- substantielle Anlagen in Fremdwährungen, obwohl der Anleger ausschliesslich auf die Schweiz ausgerichtet ist;
- Aufnahme von Fremdkapital (sog. Lombardkredite), welches gemeinsam mit den Eigenmitteln des Anlegers investiert werden und besonders hohe Rendite bringen soll;
- fehlende Aufklärung über Retrozessionen.